Zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes und der Ausstellung der Urschrift kam auch Ulli Zelle mit der Abendschau vorbei. Der Beitrag ist in der rbb-Mediathek abrufbar.
Alle Beiträge von Angela Ullmann
Wo ist eigentlich das Original-Grundgesetz?
Fragt ein Tagesschau-Podcast…
Urschrift des Grundgesetzes wird beim “Fest der Demokratie” ausgestellt
Beim Fest der Demokratie vom 24. bis 26. Mai 2024 kann die Urschrift des Grundgesetzes im Reichstagsgebäude besichtigt werden. Bislang wurde sie der Öffentlichkeit nur im Jahre 1969 anlässlich des 20jährigen Bestehens der Bundesrepublik Deutschland präsentiert.
© Bild DBT/Inga Haar
Urschrift des Grundgesetzes erstmals im Fernsehen
In einer Dokumentation der ARD “Wie gut ist unser Grundgesetz?” schauen Sandra Maischberger und Frank Bräutigam gemeinsam mit der Bundestagspräsidenten Bärbel Bas in die Urschrift des Grundgesetzes. Die Urschrift befindet sich im Parlamentsarchiv des Bundestages.
Die Dokumentation wird am 13. Mai um 20.15 Uhr in der ARD gesendet.
Urschrift des Grundgesetzes jetzt im Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages
Das Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages hat am 29. März 2023 die Urschrift des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zur Verwahrung übernommen. Begleitet wurde die Übergabe durch die Zeitung „Das Parlament“, die darüber in ihrer neuen Ausgabe berichtet.
Bereits im Jahre 2013 gelangte der im Bundesarchiv befindliche Teilbestand “Parlamentarischer Rat” im Rahmen einer Beständebereinigung in das Parlamentsarchiv. Die Übernahme der Urschrift des Grundgesetzes genau 10 Jahre später krönt die Zusammenführung dieser wichtigen und zentralen Überlieferung für die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland.
Änderung des Bundesarchivgesetzes
Für die Änderung des Bundesarchivgesetzes (gleichzeitig Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes) liegt nunmehr der Gesetzentwurf vor.
Neue Bilddatenbank des Deutschen Bundestages mit aktualisierten Nutzungsbedingungen
Eine neue Bilddatenbank des Deutschen Bundestages hat das bisherige System “Digitaler Bilderdienst / Bildarchiv” abgelöst. Die aktualisierten Nutzungsbedingungen sind klar und einfach strukturiert sowie verständlich formuliert. Sie erlauben nunmehr die Nutzung einzelner Bilder in sozialen Medien und für kommerzielle nichtwerbliche Zwecke. Auch die zulässigen und nicht zulässigen Bearbeitungen wurden präziser definiert.
Nutzung sozialer Medien (auch) durch Archive
Viele Archive nutzen soziale Medien für ihre Außendarstellung. Die Nutzung sozialer Netzwerke durch öffentliche Stellen ist jedoch aus datenschutzrechtlicher Sicht umstritten. Einige Landesdatenschutzbeauftragte haben sogar empfohlen, dass sich öffentliche Behörden aus sozialen Medien zurückziehen. Nunmehr hat der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg „wesentliche Anforderungen an die behördliche Nutzung sozialer Netzwerke“ vorgestellt: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-stellt-wesentliche-anforderungen-an-die-behoerdliche-nutzung-sozialer-netzwerke-klar/
8. September 2019: Rundgang durch das Gedächtnis des Deutschen Bundestages
Beim Tag der Ein- und Ausblicke des Deutschen Bundestages können Besucherinnen und Besucher erstmals das Archiv, die Bibliothek und die Pressedokumentation selbst erkunden. Einzelne Magazine und Funktionsräume sind Teil des offiziellen Rundgangs. In den Jahren zuvor war eine Besichtigung nur im Rahmen von Führungen möglich. Schautafeln erläutern, wie Archivgut erhalten wird und wie ein Magazin funktioniert. Zudem sind zwei der wichtigsten Dokumente zur Geschichte der Bundesrepublik zu sehen: der Beschluss des Parlamentarischen Rates zur Annahme des Grundgesetzes am 8. Mai 1949 und das Schreiben der Präsidentin der Volkskammer der DDR vom 25. August 1990, in dem sie der Präsidentin des Deutschen Bundestages den Beschluss der Volkskammer über den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes mitteilt.
Das komplette Programm ist hier abrufbar.
Neue Archiv- und Nutzungsordnung für den Deutschen Bundestag
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat am 26. März 2019 eine neue Archivordnung sowie eine neue Nutzungsordnung für das Parlamentsarchiv in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen sind mit dem Bundesarchivgesetz 2017, der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (neu) harmonisiert. Darüber hinaus besteht ab sofort für Nutzerinnen und Nutzer des Parlamentsarchivs die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Archivgut im Lesesaal mit eigenen Geräten abzufotografieren.