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Urschrift des Grundgesetzes jetzt im Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages

Das Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages hat am 29. März 2023 die Urschrift des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zur Verwahrung übernommen. Begleitet wurde die Übergabe durch die Zeitung „Das Parlament“, die darüber in ihrer neuen Ausgabe berichtet.

Urschrift des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bei der Übergabe an das Parlamentsarchiv © DBT / Felix Zahn / photothek

Bereits im Jahre 2013 gelangte der im Bundesarchiv befindliche Teilbestand “Parlamentarischer Rat” im Rahmen einer Beständebereinigung in das Parlamentsarchiv. Die Übernahme der Urschrift des Grundgesetzes genau 10 Jahre später krönt die Zusammenführung dieser wichtigen und zentralen Überlieferung für die Entstehung der Bundesrepublik Deutschland.