Entwurf des Bundesarchivgesetzes heute in zweiter und dritter Lesung

Heute nachmittag gegen 16 Uhr wird der Deutsche Bundestag nach zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Bundesarchivrechts abstimmen.  Neben zahlreichen positiven Änderungen enthält der Entwurf auch Passagen, die von zahlreichen Experten wie Historikern, Wissenschaftlern und Archivaren, dem Netzwerk Recherche, den Journalistengewerkschaften DJV und DJU und der Opposition stark kritisiert werden. Erst in den letzten Tagen gab es wieder zahlreiche Äußerungen in den Medien wie der Süddeutschen Zeitung, der FAZ, bei Bild, im Deutschlandradio und im SWR. Neben der Tatsache, dass der Gesetzentwurf in mehreren Punkten hinter die geltenden Landesarchivgesetze zurückfällt, geht es dabei hauptsächlich um die geplante Ausnahmeregelung für Geheimdienste. Diese bräuchten dem Bundesarchiv danach  nur noch Akten zu übergeben, wenn ihrer Meinung nach „zwingende Gründe des nachrichtendienstlichen Quellen- und Methodenschutzes sowie der Schutz der Identität der bei ihnen beschäftigten Personen einer Abgabe nicht entgegenstehen.“

Trotz der starken Kritik auch aus den eigenen Reihen, wie von der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Andrea Voßhoff (CDU), halten CDU/CSU und SPD an an den umstrittenen Passagen im Gesetz fest. Wer die Debatte live verfolgen will, hat dazu im Parlamentsfernsehen ab 15.55 Uhr die Möglichkeit.